Ein kurzer Überblick über den Fall

Derzeit läuft in Österreich ein Gerichtsverfahren gegen mehrere – wie es heißt – mutmaßliche Dschihadisten. Diese sollen im Speziellen zum sogenannten „IS“ aufgerufen und dafür rekrutiert haben.

Bei einer ersten Festnahmewelle im Januar 2017 wurden 14 Personen inhaftiert. Es handelte sich um eine medienwirksam inszenierte Aktion, bei der 800 Beamte im Einsatz waren und welche von der damals regierenden ÖVP – allen voran dem damaligen Innenminister Wolfgang Sobotka – als großer innenpolitischer Erfolg für sich deklariert wurde.

Die Festgenommenen wurden nach und nach wieder freigelassen, manche schon einige Tage nach der Inhaftierung, einige nach Monaten und die letzten schließlich nach eineinhalb Jahren, da es bis dahin nicht gelungen war, eine Anklageschrift vorzulegen. In den Medien und der Öffentlichkeit wurde die Freilassung der letzten Inhaftierten allgemein als Justiz-Blamage bezeichnet.

Auch Qarar wurde nach viereinhalb Monaten U-Haft aus Mangel an Beweisen aus der Haft entlassen.

Staatsanwalt Johannes W. und sein „Monsterprozess“

Geführt wird dieses Gerichtsverfahren vom Grazer Staatsanwalt Johannes W., der bisher im Grunde für alle größeren Prozesse dieser Art in Österreich verantwortlich ist.

Johannes W. legte nun, nach gut zweieinhalb Jahren, eine 300-Seiten-Anklageschrift „epischen Ausmaßes“ vor, wie in einigen Medien erklärt wurde.

Ein „Monsterprozess“, welcher für die nächsten Monate geplant ist, steht dem Landesgericht Graz ins Haus. Mit der Anlageschrift wurde auch ein neuerlicher Haftbefehl für alle Beschuldigten vorgelegt. Staatsanwalt Johannes W. machte sich durch solche Gerichtsverfahren als Verteidiger Österreichs gegen den Dschihadismus einen Namen.

Selbst bei oberflächlicher Betrachtung des Falls Qarar sieht man sofort, dass die Behauptungen an den Haaren herbeigezogen sind und den Fakten niemals standhalten können. Geht man den Dingen einigermaßen nach, tun sich Berge von Ungereimtheiten auf, von denen Außenstehende natürlich keine Ahnung haben.

Staatsanwalt W. gab sich mit der damaligen Freilassung Qarars, welche aus Mangel an Beweisen vorgenommen wurde, nicht zufrieden und entwickelte seine beweislosen Thesen in seiner nun vorgelegten Anklageschrift schließlich bis zum äußersten Maß weiter.

Diese Seite soll die Öffentlichkeit mit dem skandalösen Vorgehen der Justiz bekannt machen. Die Zukunft wird zeigen, ob die Staatsanwaltschaft Graz mit ihren haltlosen Anschuldigungen und Verdrehungen, wie sie auf dieser Seite aufgezeigt und nachgewiesen werden, wirklich durchkommt.