Originaltext verfasst von F. Qarar

Guido Steinberg – Der Ausgangspunkt der Verleumdung?

Dr. Guido Steinberg, welcher als Gutachter in diesem Fall bestellt wurde, behauptet in seinem Buch „German Jihad: On the Internationalization of Islamist Terrorism“[1] seit Jahren, dass ich einer Gruppe angehören würde, deren Anhänger angeblich alle Muslime, abgesehen von wenigen Einzelpersonen, aus dem Islam ausschließen und ihre Tötung legitimieren!

Steinberg erwähnt mich in seinem Buch mit vollem Namen, ordnet mich kurz danach jener von ihm definierten Gruppe der „Takfiristen“[2] zu und schreibt über diese schließlich konkret:

„Takfiristen sind Muslime, die andere Muslime besonders leichtfertig des Unglaubens bezichtigen, sie so aus der Gemeinschaft der Gläubigen ausschließen und ihre Tötung legitimieren. Diese islamistische Strömung trat erstmals in den 1970er Jahren in Erscheinung, und ihre Anhänger fallen dadurch auf, dass sie sich sogar aus muslimischen Gesellschaften zurückziehen, weil sie diese Gesellschaften und ihre Mitglieder als »Ungläubige« betrachten.“

Genau diese Linie führte Steinberg in den Jahren darauf konsequent fort und behauptete mehrfach und ohne jeden Beweis, dass ich alle Anhänger des Islam, bis auf einige wenige Personen in meinem direkten Umfeld, aus dem Islam ausschließe und – wie er in dem eben zitierten Text erklärte – dadurch zur Tötung freigebe!

Falls jemandem nicht klar ist, was das bedeutet: Es geht hier um nicht weniger als um eine angebliche Erlaubnis meinerseits, einen Massenmord unglaublichen Ausmaßes zu verüben!

Diese Behauptung Steinbergs – neben einigen anderen, ähnlich absurden und haltlosen Behauptungen – sollte 2017 der Grazer Staatsanwalt Johannes W. zum Anlass nehmen, meine Inhaftierung zu veranlassen und mir letztlich ganz klar die Anstiftung zum Massenmord zu unterstellen!

Gravierender Verstoß gegen die grundlegendsten Regeln wissenschaftlicher Arbeit

Für diese ungeheuerliche Behauptung machte Steinberg sich nicht einmal die Mühe, auch nur eine einzige Äußerung meinerseits zu zitieren, in der ich diese Massentötung angeblich legitimiere! Steinberg wird auch in Zukunft keinen Beleg für diese Behauptung anführen können, weil eine derartige Äußerung von meiner Seite gar nicht existiert.

Es handelt sich also um einen gravierenden Verstoß gegen die grundlegendsten Regeln wissenschaftlicher Arbeit. Im „besseren“ Fall wäre dies eine sehr grobe Fahrlässigkeit mit erheblichen Auswirkungen, die Steinberg letztlich zu verantworten hätte.

Strafrechtlicher Tatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede

Neben der Unwissenschaftlichkeit lässt sich hier schwerlich etwas anderes als eine enorme Verleumdung erkennen. Sollte jemand andere Erklärungsmöglichkeiten für die merkwürdige Vorgehensweise Steinbergs haben, so kann er mir diese gerne mitteilen.

Es sei ganz allgemein darauf hingewiesen, dass Verleumdung im Grunde in jedem Rechtsystem einen Straftatbestand darstellt.

So heißt es dazu z.B. in § 297 des österreichischen Strafgesetzbuches (StGB) zum Straftatbestand der Verleumdung:

„(1) Wer einen anderen dadurch der Gefahr einer behördlichen Verfolgung aussetzt, daß er ihn einer von Amts wegen zu verfolgenden mit Strafe bedrohten Handlung oder der Verletzung einer Amts- oder Standespflicht falsch verdächtigt, ist, wenn er weiß (§ 5 Abs. 3), daß die Verdächtigung falsch ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen, wenn die fälschlich angelastete Handlung aber mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“

Man kann sich nun die Frage stellen, was das im vorliegenden Fall bedeutet, in dem Steinberg einfach über eine Person bei Erwähnung des Klarnamens behauptet, dass diese einen enormen Genozid für legitim erklärt!

Ebenso findet sich im österreichischen Strafgesetz das Delikt der üblen Nachrede, wobei ein besonderes Augenmerk auf den Fall gelegt wird, dass jemand eine solche Verleumdung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich macht.

Dazu liest man in § 111 StGB „Üble Nachrede“ wie folgt:

„(1) Wer einen anderen in einer für einen Dritten wahrnehmbaren Weise einer verächtlichen Eigenschaft oder Gesinnung zeiht oder eines unehrenhaften Verhaltens oder eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens beschuldigt, das geeignet ist, ihn in der öffentlichen Meinung verächtlich zu machen oder herabzusetzen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer die Tat in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht, wodurch die üble Nachrede einer breiten Öffentlichkeit zugänglich wird, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.“

Eindeutig ist jedenfalls, dass Guido Steinberg diese Behauptung in gedruckter Form der Allgemeinheit des deutschen und englischen Sprachraumes zugänglich machte!

Wenn es nur um „Islamisten“ geht, wird nicht viel hinterfragt

Es verwundert nicht, dass ein Teil des Kollegiums von Steinberg im Bereich der Politikwissenschaften, Islamwissenschaften, Orientalistik usw. seine Behauptungen einfach unhinterfragt übernimmt, denn in den Büchern Steinbergs und anderer Leute, die genauso vorgehen wie er, sind derartige unbelegte Behauptungen gang und gäbe.

Solche Leute geben sich gerne wissenschaftlich akkurat, kopieren unbelegte Behauptungen dieser Art jedoch einfach, ohne sie ein einziges Mal nachgeprüft zu haben. Am Ende rühmen sie sich dann ihrer angeblich so wissenschaftlichen Arbeitsweise, die – gemäß der Selbsteinschätzung dieser Leute – höchstes Niveau erreicht.

(Dies wird im vorliegenden Fall auch an anderen Falschbehauptungen aufgezeigt werden, wie z.B. an der Behauptung, ich hätte Bücher des dschihadistischen Vordenkers al-Maqdisi übersetzt.)

Der außenstehende Betrachter, der diesen Dingen dann auch wirklich auf den Grund geht, steht plötzlich vor einer großen Ansammlung völlig gegenstandsloser Darstellungen, die sich über die Jahre und Jahrzehnte logischerweise aus so einer Arbeitsweise ergeben müssen.

Unbelegte Behauptungen dieser Art würden niemals in einer akademischen Arbeit akzeptiert, häufig nicht einmal in einer Schularbeit. Handelt es sich beim „Studienobjekt“ aber um sogenannte „Islamisten“, werden solche Behauptungen offensichtlich von vielen Leuten unhinterfragt als Fakten angenommen.

Da bei Steinberg und seinesgleichen ein derartiges Vorgehen System hat, ist nicht von einer bloßen Unkenntnis oder ungenauen Arbeitsweise auszugehen. Dies legt den Schluss nahe, dass das Vorgehen von Steinberg und seinesgleichen einen bewusst vorgenommenen Rufmord darstellt.

Die Vertreter von unliebsamen Gesinnungen werden dabei einfach mit Klarnamen erwähnt, um eine juristische oder auch tätliche Verfolgung einzuleiten und der Person möglichst viel Schaden und Leid zuzufügen.

Mail 2015 – Steinberg verweigert schon seit Jahren und lange vor meiner Inhaftierung jedes Gespräch

Als ich jene Aussage Guido Steinbergs über mich damals las, war mir natürlich sofort klar, wie übel diese Behauptung war und zu welchem Schaden sie in weiterer Folge führen könnte.

Deshalb schrieb ich Steinberg unverzüglich eine E-Mail, in der ich ihn in ruhigem Ton auf seine falsche Behauptung hinwies und ihn bat, diese aus seinem Buch zu entfernen. Im Text der E-Mail heißt es dazu:

„Bezugnehmend auf Ihre Äußerung in dem Buch wollte ich Folgendes anmerken:

Ihre Darstellung deckt sich nicht mit der Realität. (…) Jedoch handelt es sich dabei um ein Missverständnis. Es ist eine ziemlich banale Darstellung und sie entbehrt auch der erforderlichen Wissenschaftlichkeit, die Sie ja anzustreben suchen. In diesem Sinne wollte ich sie darauf hinweisen. (…)

Abwegiger und von größerer Tragweite ist jedoch Ihre weitere Schlussfolgerung, ein Ausschluss aus dem Islam würde mit einer Tötungslegitimation einhergehen. Wenn Sie meine Bücher und Vorträge wirklich auch nur teilweise aufgearbeitet hätten, dann wüssten Sie, dass das überhaupt nicht der Fall ist. (…)

Aus Ihrem Buch könnte der Leser meinen, Sie wollen mich darstellen wie jemanden, der versucht, irgendwie noch mehr Menschen aus dem Islam auszuschließen, um dann endlich noch mehr Menschen töten zu können. Hierbei muss aber sofort die Frage aufkommen, aus welcher meiner Aussagen das abzuleiten ist? (…)

Aufgrund des Gesagten glaube ich, dass die erwähnten Textstellen in Ihren Büchern der Realität nicht angemessen sind, da sie Dinge suggerieren, die keinesfalls meinen tatsächlichen, heutigen und damaligen Gedanken entsprechen.

Deshalb bitte ich Sie, meine Erwähnung zu unterlassen, im Sinne der Wissenschaftlichkeit, die Sie anstreben und im Sinne der moralischen Verpflichtung, die Dinge so darzustellen, wie sie sind und nicht umgekehrt[3].

Ich hoffe auf Ihr Verständnis und dass Sie meine Argumentation nachvollziehen können. Ich denke, nach den erwähnten Zusammenhängen wird leicht verständlich, warum ich die Schilderung in Ihren Büchern so nicht bestätigen kann.

Danke.“

Die Mail an Steinberg werde ich an anderer Stelle noch genauer besprechen und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, wobei auch gezeigt wird, dass diese Mail ihm von unterschiedlichen Absendern zugestellt wurde, er sie aber trotzdem völlig ignorierte.

Nach meiner Haft ignorierte er ein weiteres Mal eine Kontaktaufnahme. Meine ausführliche Stellungnahme zu seinen Gutachten erwähnte Steinberg in den weiteren Gutachten mit keinem Wort. Stattdessen stellte er nach demselben Schema zahlreiche neue haltlose und rein spekulative Behauptungen auf.

All dies – wie auch die zahlreichen Unterschlagungen Steinbergs, bei denen er entscheidende Textstellen aus meinen Büchern einfach unerwähnt ließ – wird in anderen Beiträgen, die ich der Webseite justiz-skandal.com zur Verfügung stelle, weiter verdeutlicht und belegt werden.

Dass sich Steinberg von Anfang an gegen jede Diskussion und Kritik – oder auch nur eine Antwort – verwehrte, zeigt ziemlich deutlich, dass er zu einem Gespräch von Grund auf gar nicht bereit ist, selbst wenn man dieses mehrfach sucht und in ruhigem Ton eröffnet.

Es besteht kein Zweifel, dass Steinberg seit Jahren und im gesamten Verlauf dieses Ermittlungsverfahrens gegen mich diese falschen Behauptungen ganz bewusst beibehalten hat, wobei er genau wusste, dass ich tatsächlich mehrfach das genaue Gegenteil aussagte!

Das sind also die Methoden von Leuten, die als ganz bedeutende Fachmänner in offiziellen Kreisen gefeiert und deren angeblich so wissenschaftliche Bücher hochgelobt werden.

Absurderweise wurde Steinberg in genau diesem Fall von Staatsanwalt Johannes W. als Gutachter bestellt und beharrt bis zum heutigen Tage weiter auf seinen Behauptungen. Es kümmert dabei ganz offensichtlich niemanden, dass er von Anfang an keine einzige Aussage von mir zitieren konnte, um seine Behauptungen zu rechtfertigen!

Gegen die klare Befangenheit Steinbergs, die ich durch unzählige Beispiele belegte, hatte ich mich während meiner Haftzeit und auch danach bereits beschwert. Ohne Erfolg!

Die Argumentation eines sogenannten „Islamisten“ will und muss sich in der Justiz heute nämlich niemand anhören, schon gar nicht wenn es um die Aussagen Steinbergs geht, dessen angebliches Fachwissen und dessen angebliche Wissenschaftlichkeit bei der Justiz über jeden Zweifel erhaben sind.

Wir werden nun anhand vieler Beispiele sehen, wie es um die Arbeitsweise Steinbergs, aber auch um seine Kompetenz im Bereich der Islamwissenschaften und der arabischen Sprache wirklich beschaffen ist.

 

— Fußnoten —

[1] Deutscher Titel: „Al-Qaidas deutsche Kämpfer – Die Globalisierung des islamistischen Terrorismus“

[2] Zu dem, was manche Leute als „Takfirismus“ bezeichnen, habe ich zuvor bereits deutlich Stellung genommen. Siehe dazu vor allem meine Stellungnahme zu den beiden ersten Gutachten Steinbergs. Darin habe ich auf die zahlreichen Widersprüche Steinbergs in diesem Bezug hingewiesen.

[3] Wenn jemandem solche Verpflichtungen fremd sind, dann helfen ihm offensichtlich auch die entsprechenden Hinweise nicht. Steinberg jedenfalls beharrte nicht nur auf dieser gravierenden Falschdarstellung, sondern fügte dieser noch unzählige andere hinzu.