Buch: Das strikte Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen im Islam: Eine ḥadīṯ-wissenschaftliche Abhandlung

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In der Abhandlung „Das strikte Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen im Islam“ gehe ich, abgesehen von der wissenschaftlichen Aufarbeitung des Themas, auch auf meine früheren Äußerungen zu dieser Thematik ein.

Die entsprechenden Textstellen aus meinen früheren Publikationen werden aus diesem Grund im Buch zitiert und kommentiert.

Da es dabei einen starken Bezug zu den absurden Vorwürfen gibt, welche vom Grazer Staatsanwalt Johannes W. gegen mich erhoben wurden, schien es mir sehr angebracht, für die Webseite justiz-skandal.com eine umfassende Leseprobe der Schrift bereitzustellen.

Der von Johannes W. beauftragte Gutachter Guido Steinberg hat keinen einzigen der in dieser Abhandlung erwähnten Auszüge meiner Schriften zitiert. Vielmehr ließ er sie alle als mehr oder weniger irrelevant unter den Tisch fallen.

Wie in der Einleitung erwähnt, war eines meiner Ziele beim Verfassen der Schrift – neben der Aufarbeitung des Themas –, der Leserschaft meine tatsächlichen Äußerungen zur Verfügung zu stellen.

  geschrieben von F. Qarar (Verfasser der Abhandlung)

Zu dieser Schrift

Nicht wenige Menschen werfen dem Islam vor, eine gewaltverherrlichende Religion zu sein. Im Mittelpunkt der Kritik stehen dabei häufig dem Islam zugeschriebene Angriffe auf Frauen, Kinder und andere Wehrlose.

Medienwirksam präsentierten sich in der Vergangenheit zahlreiche Gruppierungen, welche sich zu derartigen Angriffen bekannten, diese islamisch zu legitimieren versuchten und darüber hinaus ihren angeblichen Dschihad zum höchsten Prinzip im Islam erhoben.

Die entscheidende Frage ist jedoch: Deckt sich so ein Verhalten mit dem, was aus den islamischen Quelltexten hervorgeht?

Die vorliegende Schrift soll dazu beitragen, die Antwort auf diese Frage durch eine wissenschaftliche Analyse der frühesten Quelltexte des Islam herauszuarbeiten.

Diese Schrift wurde leicht verständlich formuliert und ist somit ohne Vorkenntnisse über den Islam oder die islamischen Wissenschaften lesbar. Die Schrift wurde nicht ausschließlich für die akademische Leserschaft verfasst, sondern spricht jeden an, der sich für dieses Thema interessiert.

Umfang: 62 Seiten

Über den Autor

F. Qarar ist ein österreichischer Theologe und Buchautor. Er studiert die islamischen Wissenschaften seit Mitte der neunziger Jahre und verbrachte zu diesem Zweck mehrere Jahre in der arabischen Welt. Er studierte an verschiedenen Fakultäten sowohl in Kairo als auch in Damaskus.

Im Rahmen seiner Studien lernte er den Koran und andere arabische Quelltexte sowie arabische Gedichte auswendig. Er publizierte zahlreiche Schriften in deutscher und arabischer Sprache in verschiedenen Bereichen der islamischen Wissenschaften.

Seine Studienschwerpunkte sind die Glaubensgrundlagen des Islam, Analyse und Vergleich verschiedener religiöser Strömungen, theoretische und angewandte Ḥadīṯ-Wissenschaften, Grundlagen der Überlieferung sowie religionsvergleichende Studien.

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Leseprobe – Auszüge aus dem Buch

Inhalt

  • Umschrift-Tabelle
  • Einleitung
  • Zur Bewertung der im Folgenden erwähnten Überlieferungen
  • Zu den Quellenangaben der angeführten Überlieferungen
  • Vers 2:190 – Der Kampf als Reaktion auf den Kampf
  • Erklärung mit dem Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und sonstigen Wehrlosen. Wer dies tut, gehört zu den Übertretenden
  • Schreiben des umayyadischen Kalifen ʿUmar ibnu ʿAbdi l-ʿAzīz
  • Ḥadīṯ über eine getötete Frau
  • Die ausdrückliche Nennung der Wehrlosigkeit als Begründung für das Verbot
  • Weitere Überlieferung zum Vorfall der getöteten Frau
  • Erwähnung der alten Leute
  • Erwähnung der Mönche
  • Erwähnung zahlreicher Beispiele für Wehrlose – Anordnung vom ersten Kalifen Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq
  • Ansprache des ersten Kalifen Abū Bakr aṣ-Ṣiddīq
  • Erwähnung der Bauern und Feldarbeiter – Schreiben des zweiten Kalifen ʿUmar ibnu l Ḫaṭṭāb
  • Erwähnung der Arbeiter und Bediensteten – Anordnung des Propheten
  • Erwähnung der Händler
  • Ḥadīṯ über die vehemente Ablehnung des Tötens der Nachkommenschaft
  • Ein Prophetengefährte tötet kein Kind – Ḥadīṯ
  • Aussagen von anderen frühislamischen Persönlichkeiten und Gelehrten
  • Einhellige Erwähnung dieses Verbots bei den frühen Ḥadīṯ-Gelehrten
  • Abschließende Betrachtungen
  • Im Islam verbotene Praktiken der kämpfenden Gruppen mit Islambezug
  • Der unislamische Aufruf des sogenannten „Islamischen Staates“, Anschläge auf Zivilisten zu verüben
  • Die absurde Argumentation der al-Qāʿidah-Führung zur Legitimation von Anschlägen auf Zivilisten
  • Muslime sind keine Machiavellisten. Der Zweck heiligt nicht die Mittel
  • Die grotesken Ausführungen von Abū Musʿab as-Sūrī
  • Anschläge auf Moscheen und Gebetshäuser anderer Religionen
  • Weitere gezielte Anschläge
  • Kriegsverbrechen allgemein
  • Schlusswort
  • Hinweise zur Umschrift
  • Anmerkungen zur Formatierung sowie Groß- und Kleinschreibung der Wörter, die in DMG-Umschrift wiedergegeben werden
  • Chronologisches Verzeichnis der frühislamischen Autoren
  • Quellenverzeichnis

Auszug: Einleitung

Das islamrechtliche Verbot des Tötens von Frauen, Kindern und anderen Wehrlosen war für die frühen Muslime und ihre Gelehrten eine bekannte Tatsache. Auch über die Jahrhunderte änderte sich an dieser Sicht und somit auch an den Handlungen der Muslime in diesem Bezug im Allgemeinen nichts.

Die vorliegende Schrift soll zeigen, aus welchen Quelltexten sich dieses Verbot begründet. Dabei wird sich auch zeigen, wie deutlich diese Vorschriften in den Quelltexten aufscheinen und zudem, wie sehr die frühen Gelehrten, Regenten und Befehlshaber sich daran hielten.

Ein weiterer Beweggrund für das Verfassen dieser Schrift ist die derzeit gängige Auffassung, es würde sich beim Islam um eine gewaltverherrlichende, menschenverachtende Religion handeln. Diese Sichtweise wurde nicht zuletzt durch einige gegenwärtige Gruppierungen genährt, allen voran den sogenannten „IS“. Die im Folgenden angeführten Texte werden den Auffassungen solcher Gruppen jedoch klar widersprechen.

Es ist somit auch ein Ziel dieser Schrift, dem Vorgehen ebensolcher Gruppen, wie des sogenannten „IS“ und al-Qāʿidah vehement zu widersprechen und aufzuzeigen, dass dieses der islamischen Lehre widerspricht. Der Islam brandmarkt das Töten von Wehrlosen als Verbrechen und jene, die es begehen, als Verbrecher.

Es sei hierbei deutlich und ausdrücklich angemerkt, dass sich die Verfehlungen der genannten Gruppen keineswegs nur auf dieses eine Verbot beschränken. Nur weil sich die vorliegende Schrift auf einen ausgewählten Themenbereich konzentriert, kann also keineswegs der falsche Umkehrschluss gezogen werden, diese Gruppen, ihre Ideologie oder ihr Vorgehen an sich wären in irgendeiner Weise legitim.

Die Annahme, ich als Verfasser dieser Schrift würde ausschließlich diese hier angesprochenen Handlungen ablehnen, sonstige Inhalte dieser Gruppen aber gutheißen, wäre in höchstem Maße absurd. Einer solchen Verdrehung des Inhalts widerspreche ich hiermit vehement im Voraus.

Schließlich ist es ein weiteres erklärtes Ziel dieser Schrift, genau solchen, bereits vorgefallenen Verdrehungen entgegenzuwirken. Obwohl ich alle hier verarbeiteten Inhalte bereits seit 2010 ausdrücklich in meinen Publikationen vertrete, sowohl schriftlich als auch mündlich, ertüchtigten sich manche Leute, mir wirklich jedes Wort im Munde zu verdrehen.

Durch solch bewusstes Verdrehen und Unterschlagen entscheidender Stellen aus meinen Büchern und Vorträgen versuchten diese Leute, meine Aussagen zu kriminalisieren und schafften es so auch, eine juristische Verfol­gung meiner Person zu initiieren und meine Inhaftierung zu erwirken.

Falls also der Gedanke aufkommt, ich würde hier neue Standpunkte vertreten, um mich einer weiteren Verfolgung zu entziehen, so sollte der Leser hiermit informiert sein, dass diese Schlussfolgerung falsch ist und nicht den Tatsachen entspricht. Wie eben erklärt, vertrat ich all diese Inhalte und viele weitere dieser Art in meinen früheren Publikationen ausdrücklich – worauf im jeweiligen Kontext auch in den Fußnoten dieser Schrift hingewiesen werden soll.

Auszug: Seite 13-14

Seite 13-14

Auszug: Seite 38-48

Seite 38-48

Auszug: Quellenverzeichnis

Quellenverzeichnis